Unfall?

Personenschäden

Leider kommt es immer wieder vor, dass bei einem Unfall Personen verletzt oder sogar getötet werden.

Sollten Sie oder einer der Fahrzeuginsassen bei einem Verkehrsunfall verletzt worden sein, so ist es dringend erforderlich umgehend einen Arzt oder die Notfallaufnahme aufzusuchen, damit später ein ärztlicher Bericht erstellt werden kann, der den kausalen Zusammenhang zwischen Verkehrsunfall und Verletzung bestätigt.

Um diesen Bericht müssen Sie sich nicht kümmern, dies erledigen wir gern für Sie.

Bitte bedenken Sie, dass das sogenannte HWS-Schleudertrauma, welches typischerweise bei Auffahrunfällen auftritt, sich auch erst ein bis 2 Tage nach dem Unfall bemerkbar machen kann. Die Anzeichen hierfür sind neben Schmerzen und Bewegungseinschränkungen z.B. auch Schwindel, Erbrechen und Nackensteife.

Bei Personenschäden kann es neben dem Schmerzensgeldanspruch aber auch weitere Ansprüche geben. Dies sind zum Beispiel Schmerzensgeldrente, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Verdienstausfallschaden bis hin zur Hinterbliebenenrente und Beerdigungskosten.

Wir sind Ihre Verkehrsrechtsspezialisten.