Quotenvorrecht oder auch Kombination von Kasko,- und Haftpflichtrecht

Leider ist immer wieder festzustellen, dass bei der Unfallabwicklung der Geschädigte seine Möglichkeiten nicht voll ausnutzt. Insbesondere wenn die gegnerische Versicherung, die Werkstatt oder „Freunde“ wertvolle Tipps geben, verschenkt der Geschädigte bares Geld wenn neben einer Mithaftung auch eine Vollkaskoversicherung besteht.

Sobald diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, ist es nach dem sogenannten Quotenvorrecht nahezu zwingend eine Regulierung des Schadens in rechtsanwaltliche Hände zu geben.  Da eine genaue Erklärung des Quotenvorrechtes den Rahmen sprengt, freuen wir uns darauf Sie unterstützen zu können!

 

Nachstehend finden Sie Beispiele, die erläutern sollen, welche Auswirkungen das Quotenvorrecht hat.

Folgende Schäden sind nach einem Verkehrsunfall entstanden:

 1. 

Reparaturkosten 

8.475,00 € 

 2.

Wertminderung 

500,00 €

 3.

Sachverständigenkosten 

500,00 € 

 4.

Abschleppkosten 

100,00 € 

 5.

Nutzungsausfall / Mietwagen 

400,00 € 

 6.

Kostenpauschale 

25,00 € 

 

 Gesamtschaden 

10.000,00 €



1. Abwicklung durch Versicherer / Werkstatt /Freunde etc.

eigene Mithaftung

30 %

50 % 

70 % 

Zahlung an Sie

7.000 €

5.000 €

3.000 €


2. Abwicklung durch einen Verkehrsanwalt unter Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (ohne Selbstbeteiligung und einer Höherstufung* von 200,00 € = Gesamtbelastung 10.200,00 €)

 eigene Mithaftung

30 % 

50 % 

70 % 

 Zahlung der Kasko

8.475,00 

8.475,00 

8.475,00 

 Zahlung der Haftpflicht

1.507,50

1.362,50

1.217,50 

 Zahlung an Sie

9.982,50

9.837,50 

9.692,50 


3. Abwicklung durch einen Verkehrsanwalt unter Inanspruchnahme der Kaskoversicherung
(Selbstbeteiligung 500,00 und einer Höherstufung* von 200,00 €)

eigene Mithaftung 

30 % 

50 %

70 % 

 Zahlung der Kasko

7.975,00 

7.975,00 

7.975,00 

 Zahlung der Haftpflicht

2.007,50

1.862,50 

 1.717,50

 Zahlung an Sie

 9.982,50

9.837,50 

9.692,50 


Trotz der Selbstbeteiligung erhalten Sie die gleiche Gesamtzahlung wie im Beispiel 2.

 

 

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