"Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache."

Durch den Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug ist dieses auf dem Markt bzw. bei einem Verkauf als „Unfallwagen“ zu bezeichnen. Dadurch hat das Fahrzeug (möglicher Weise) einen geringeren Marktwert. Diese negative Eigenschaft des Fahrzeuges soll durch die Erstattung des Minderwertes ausgeglichen werden.

Dabei handelt es sich um den hypotetischen Betrag, den der geschädigte Autofahrer für sein Fahrzeug von einem potentiellen Käufer weniger erhalten würde, weil diesem Käufer gegenüber darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen reparierten Unfallwagen handelt.

Die Ermittlung und Berechnung der Wertminderung ist Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen, der diesen direkt in seinem Gutachten mit angibt.

 

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